Patientenbewertungen. Was ist davon zu halten.
Das Jahr 2004, konkret der 30.04.2004, 1 BvR 2334/03 war die Wasserscheide im traditionell ärztlich/zahnärztlichem Berufsrecht. Davor war jede Form von Werbung verboten. Danach wurde das traditionelle Werbeverbot dem Informationsbedürfnis der Bevölkerung geopfert.